Zuschuss sichern!

Ihre Schritte zur Kur
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur. Ambulante Kuren, dazu zählt die Kneipp Kur, können alle drei Jahre beantragt werden

Ärztlicher Befund und Antrag

Nach einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt bescheinigt dieser die medizinische Notwendigkeit je nach Gesundheitszustand. Gemeinsam mit Ihrem Arzt füllen Sie den Kur-Antrag für eine Vorsorgemaßnahme aus und reichen diesen bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie als Ihren gewünschten Aufenthaltsort Bad Wörishofen angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

Prüfung und Genehmigung

Es folgt die Überprüfung des Kur-Antrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt. Die Genehmigung erfolgt dann  durch die zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.
Bei einer Ablehnung des Kur-Antrages kann – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Derzeit haben ca. 50% der in erster Instanz abgelehnten Anträge nach Widerspruch Erfolg!

Ihr Zuschuss

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V, dazu zählt die Kneipp Kur, in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der  Kuranwendungenübernommen. Hinzu kommt ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 €/Tag. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.

Beispiel:
Bei einer dreiwöchigen Original Kneipp Kur
mit 40 Anwendungen und 6 Teilmassagen
sparen Sie circa 800,- €*


Private Kur

Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Sie übernehmen die Kosten für Ihre  Übernachtungen und der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit die entsprechenden Heilmittelanwendungen. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

 

* je nach Typ der Anwendungen und Massagen sowie vorbehaltlich der Regelungen der einzelnen Krankenkassen. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird.

13.02.2015
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Nicht viele Anwendungen heilen, sondern die rechten
Anwendungen und in der rechten Weise gemacht.